Das Zurverfügungstellen von Muster-AGB ist ein kontinuierlicher Prozess ohne Aussicht auf ein Ende, weil immer wieder neue rechtliche Aspekte aus der aktuellen Rechtsprechung neu daraufhin abzuwägen sind, ob und wenn ja wie sie in die verbandlichen Muster-AGB einfließen.
Insofern erfolgt hier eine regelmäßige Überarbeitung, die nunmehr – Stand Mai 2018 – fürs Erste wieder abgeschlossen ist.
Das bedeutet, dass weiterhin vier verbandliche Muster-AGB (mit Stand Mai 2018) zur Verwendung bereitliegen:

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