Elektro-Fachkraft für Motorgeräte & Reinigungstechnik

Die Unfallverhütungsvorschriften aus DGUV-V A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ fordern für Prüfung, Wartung und Instandsetzung elektrisch angetriebener Maschinen und Geräte Elektro-Fachkräfte. Das heißt: Nur Elektro-Fachkräfte dürfen an elektrischen Geräten Wartungs-& Servicearbeiten ausführen.

Wie wird man also „Elektro-Fachkraft für Motorgeräte und Reinigungssysteme“? Die Berufsgenossenschaft verlangt dafür einen Mindest-Schulungsumfang von 80 Stunden – verständlich bei der Brisanz der Thematik. Landmaschinenmechaniker oder Absolventen ähnlicher Gewerke haben dies in ihrer Ausbildung zu großen Teilen erfüllt, um nach Verbandskonzept am 40-stündigen Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zur Elektro-Fachkraft teilnehmen zu können. Sie „updaten“ Ihr in der Erstausbildung erworbenes Wissen mit dem maßgenauen Schulungspaket. Und das ist dringend geboten, schließlich ist die Elektro-Fachkraft kein Titel, sondern ein „Können“. 

Zur Schulung können nur Meister und Gesellen aus dem fahrzeugtechnischen Bereich oder Personen mit langjähriger Berufserfahrung (mind. 3 Jahre) im Bereich Instandsetzung von Motorgeräten und/ oder Reinigungssystemen zugelassen werden. An sieben über Deutschland verteilten, speziell dafür ausgerüsteten und zertifizierten Bildungsstätten mit speziell geschulten Ausbildern werden branchenspezifische Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung zur „Elektro-Fachkraft für Motorgeräte und Reinigungstechnik“ durchgeführt – dies fabrikatsunabhängig, an marktgängigen Elektro-Gartengeräten und verschiedensten Fabrikaten. Nur hier laufen die „echten“ Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung.  

Weitere Information zu den Vorbereitungs- & Nachschulungslehrgängen finden Sie in der Einladung.