Der ZDH weit darauf hin, dass durch die am 15. Januar 2022 in Kraft getretene Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenausnahmeverordnung und der Coronaviruseinreiseverordnung die Vorgaben des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und des RKI zu Quarantänezeiten und Genesenennachweisen zum Maßstab für deren Gültigkeit geworden sind. Dies hat Auswirkungen für die betriebliche Praxis im Hinblick auf Entschädigungszahlungen am Arbeitsplatz.

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