Die Unfallverhütungsvorschriften aus BGV A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ fordern für Prüfung, Wartung und Instandsetzung elektrisch angetrie­bener Maschinen und Geräte den Einsatz von Elektro-Fachkräften. Das heißt: Nur Elektro-Fachkräfte dürfen Wartungs-/Servicearbeiten an Elektro-Motorgeräten ausfüh­ren. Wie wird man also „Elektro-Fachkraft für Motorgeräte und Reinigungstechnik“?
An sieben – und nur an diesen sieben! – über Deutschland verteilten, speziell dafür ausgerüsteten und zertifizierten Bildungs­stätten mit speziell geschulten Ausbildern werden Lehrgän­ge zur Vorbereitung auf die Prüfung zur „Elektro-Fachkraft für Motorgeräte und Reinigungstechnik“ in jeweils 40-stündigen Kursen durchge­führt, fabrikatsunabhängig, an marktgängigen Elektro-Gar­tengeräten verschiedener Fabrikate.

Die Teilnahmegebühr für den viertägigen Grundlehrgang bewegt sich je nach Schulungsstätte und (Nicht-/)Mitglied­schaft zwischen € 900,- und 1150,-, der für die eintägige Nachschulung zwischen € 200,- und 400,-. (Preise jeweils pro Person zzgl. ges. MWSt); Verbandsmitglieder erhalten Vorzugskonditionen.
Die E-FK für Motorgeräte und Reinigungstechnik ist zudem QMF-Bedingung, der Kurs enthält auch umfangreiche Infos zum innerbetrieblichen Bestellung der Fachkräfte.

  • Die Termine bis 2018 finden Sie nebst allen Konditionen und Erläuterungen in der Anlage „Flyer“.
  • In der Anlage „Info zu Signet…“ finden Sie zudem Infos darüber, wie ein Betrieb mit E-FK sich dazu werblich in Szene setzen kann.
    Bitte um Beachtung: Ein Unternehmer muss seinen Mitarbeiter nach erfolgreich bestandenem Lehrgang auch intern „bestellen“.
  • Schließlich der Hinweis darauf, dass zu den Nachschulungen zwingend das Testequipment mitzubringen ist; dieses muss zudem regelmäßig kalibriert werden;